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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen, die die OptiProc GmbH (nachfolgend „OptiProc“) gegenüber Geschäftskunden (B2B) erbringt.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen OptiProc und dem Kunden kommt zustande durch:

  • Unterzeichnung eines Mandats- oder Projektvertrages oder

  • schriftliche Auftragsbestätigung von OptiProc auf Basis einer Offerte oder

  • ausdrückliche Annahme einer Offerte durch den Kunden.

Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Leistungsumfang

OptiProc erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen gemäss dem individuell vereinbarten Mandats- oder Projektvertrag bzw. der Offerte.
OptiProc schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten Erfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungsgrundlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Er trägt dafür Sorge, dass die Voraussetzungen für eine reibungslose Zusammenarbeit erfüllt sind.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der im Mandats- oder Projektvertrag oder in der Offerte festgelegten Honorarbasis (z. B. Stunden- oder Tagessatz, Pauschale).
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist OptiProc berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (Art. 104 OR) zu verlangen.

6. Spesen und Nebenkosten

Spesen (z. B. Reise- und Übernachtungskosten) sowie notwendige Nebenkosten (z. B. externe Expertisen, Lizenzen) werden dem Kunden gemäss effektiven Aufwendungen weiterverrechnet, sofern nicht anders vereinbart.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

8. Haftung

OptiProc haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 
Die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR) ist ebenfalls im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

9. Geistiges Eigentum

Alle im Rahmen der Dienstleistung erarbeiteten Konzepte, Unterlagen, Berichte und ähnlichen Arbeitsergebnisse bleiben – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – Eigentum von OptiProc.
Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.

10. Vertragsdauer und Kündigung

Sofern im Mandats- oder Projektvertrag nichts anderes geregelt ist, kann ein unbefristetes Mandat von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind zu vergüten.

11. Datenschutz

OptiProc verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (revDSG / ggf. DSGVO) und gemäss der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Bezug auf die von ihm bereitgestellten Daten.

12. Höhere Gewalt

OptiProc haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, wenn diese auf Ereignisse zurückzuführen ist, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von OptiProc liegen (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle).

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen OptiProc und dem Kunden findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Übereinkommen (insbesondere des UN-Kaufrechts). Gerichtsstand ist der Sitz von OptiProc, derzeit Schongau (Kanton Luzern, Schweiz).

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

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